Jeder Arbeitgeber muss sich an das vorliegende Arbeitsrecht halten. Dies gilt genauso für die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses, welches von Arbeitnehmern nach Ablauf ihres Dienstverhältnisses gefordert werden kann. Im Arbeitszeugnis wird der aus dem Unternehmen ausscheidende Mitarbeiter hinsichtlich seiner Leistungen während des Dienstverhältnisses beurteilt. Werden nicht sämtliche rechtliche Vorgaben vom Arbeitnehmer erfüllt, kann dies seitens des Arbeitnehmers sogar eingeklagt werden.

Wichtige Fakten rund um das Arbeitszeugnis

Beim sogenannten Arbeitszeugnis handelt es sich um eine schriftliche Beurteilung der erbrachten Arbeitsleistung während eines aufrechten Dienstverhältnisses. Zudem dient es als Nachweis, dass dieses Arbeitsverhältnis tatsächlich vorgelegen ist. Viele zukünftige Dienstgeber fordern explizit nach einem Arbeitszeugnis, um sich vorab ein Bild über das Leistungspotenzial eines zukünftigen Mitarbeiters zu machen. Aus diesem Grund dient das Zeugnis auch als wichtige Beilage zu Bewerbungen und kann im Endeffekt die Eintrittskarte in ein neues Unternehmen sein.

Beim Arbeitszeugnis schreiben werden dem Arbeitgeber vom Gesetzgeber einige Bedingungen aufgelegt. Das Zeugnis muss die Leistung des Mitarbeiters wahrheitsgetreu und wohlwollend darstellen. Weiters muss der Text seriös und fehlerfrei formuliert sein. Die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses unterliegt einer Verjährungsfrist, diese tritt drei Jahre nach Beendigung des Dienstverhältnisses in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt hat ein ehemaliger Mitarbeiter keinen Anspruch mehr, ein Arbeitszeugnis ausstellen zu lassen. Dies tritt nur relativ selten auf, da das Arbeitszeugnis in den meisten Fällen direkt nach Ende des Dienstverhältnisses vom Arbeitgeber ausgestellt wird.

Qualifiziertes und einfaches Arbeitszeugnis: Unterschied

Beim Arbeitszeugnis schreiben, kann zwischen zwei Varianten unterschieden werden: Das einfache Arbeitszeugnis entspricht einem Tätigkeitsnachweis und das qualifizierte Arbeitszeugnis, bei dem zusätzlich die soziale Kompetenz und Leistung bewertet wird. Prinzipiell stellt ein Arbeitgeber ein qualifiziertes Arbeitszeugnis aus, die Pflicht dies zu tun besteht aber nicht. Der Angestellte befindet sich in diesem Fall in der Holschuld, falls lediglich ein einfaches Arbeitszeugnis ausgestellt wurde.

Möchte der Arbeitnehmer ein Upgrade auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, liegt es aus juristischer Sicht einzig und allein an ihm, es beim Arbeitgeber einzufordern. In der Regel erfolgt die Übergabe des Zeugnisses am letzten Arbeitstag und alternativ kann das Dokument per Post verschickt werden. Hierzu besteht seitens des Arbeitgebers keine Pflicht, außer wenn anfallende Reisekosten für den Empfänger unzumutbar sind.

Wohlwollenspflicht

Neben rechtlichen Grundlagen besteht für das Arbeitszeugnis die sogenannte Wohlwollenspflicht. Das bedeutet, dass im geschriebenen Text des Arbeitszeugnisses nichts stehen darf, das sich negativ auf die zukünftige Suche nach einem Job auswirken könnte.

Formale Vorgaben

Das Arbeitszeugnis muss stets in Textform verfasst werden und der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, das Dokument händisch zu unterschreiben. Eine Ausstellung auf digitalem Wege, beispielsweise per PDF oder E-Mail wird vom Gesetzgeber ebenso wie die Übermittlung per Fax ausgeschlossen. In der gängigen Praxis wird das Arbeitszeugnis auf dem Briefpapier des Unternehmens ausgestellt, um Vorgaben für die äußere Form und Sauberkeit zu garantieren.

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