Industrielle Arbeitsplätze sind Staub- und Materialpartikeln ausgesetzt und stellen eine zunehmende Belastung für Arbeiter dar. Nach dem Arbeitnehmerschutzgesetz zur Gesundheit von Arbeitnehmern, sind Arbeitgeber verpflichtet die Gesundheitsgefahren an Arbeitsplätzen zu reduzieren und womöglich vollständig aufzuheben. Ein Absaugtisch an einem staubbelastenden Arbeitsplatz ist eine Möglichkeit die Gesundheit von Arbeitnehmern zu schützen.
Staub in Werkhallen
Im Vergleich zu vielen anderen Arbeitsplätzen ist die Staubkonzentration in Werkhallen höher. Deshalb sind mehrere Maßnahmen zu ergreifen, um die Staubbelastung in den Hallen zu senken. So werden unter anderem im Mauerwerk Absauganlagen installiert, die die Luft der Werkhalle filtert. Damit werden Staubpartikel der Raumluft entzogen. Oft reichen die Lüftungsanlagen alleine nicht aus, um die Raumluft direkt am Arbeitsplatz zu säubern, weil die Staubentwicklung auf eine bestimmte Werktätigkeit wie das Schleifen von Holz oder Metall beruht.
Im individuellen Arbeitsbereich einer Werkhalle ist deshalb eine zusätzliche Absauganlage zu installieren, um die Staubkonzentration in der Luft weiter zu minimieren. Im Handel erhältlich sind unter anderem Absaugtische, an denen der Staub direkt abgesaugt wird, bevor dieser sich in der Raumluft verteilt und von Arbeitenden eingeatmet wird. Über jedem Absaugtisch lässt sich zusätzlich eine Absauganlage installieren, um individuelle Arbeitsprozesse zu ermöglichen, die eine höhere Staubbildung erfordern.
Selbstschutz für Arbeitnehmer
Arbeitnehmer sind berechtigt ihre Atemwege vor dem anfallenden Staub zu schützen. Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Atemwege zu verdecken, die das Einatmen von Staubpartikeln erschweren. Am einfachsten verwenden Arbeiter eine FFP2 oder FFP3 Maske, welche speziell für industrielle Zwecke hergestellt werden. Maskenfilter können dafür sorgen, dass Arbeiter bei der Werktätigkeit einen Teil der Partikel einatmen. Es ist immer besser auf die Filter einer Maske zu verzichten und stattdessen eine geschlossene Maske zu benutzen.
Ist keine Atemschutzmaske vorhanden hilft vorübergehend ein Tuch oder Schal, um die Atemwege zu schützen. Grundsätzlich wird Arbeitnehmern, die an einem staubbelastenden Arbeitsplatz tätig sind, empfohlen, viel zu trinken.
Stoßlüften zur zusätzlichen Entlastung
Ob in Werkhallen oder geschlossenen Büros, zu jederzeit sollten die Räume gelüftet werden. Sofern Fenster vorhanden sind, sind diese für fünf bis zehn Minuten zweimal täglich während der Arbeitszeit zu öffnen, sofern das nicht dazu führt, dass Betriebsmittel beschädigt werden. In bestimmten Gebäuden bedarf es ausschließlich einer guten Absaug- und Klimaanlage, um die Raumluft ausreichend zu filtern.
Tägliche Reinigung aller Arbeitsflächen
Eine gründliche Reinigung der Arbeitsplätze trägt entscheidend zur Senkung der Staubbelastung in Räumen bei. Die Reinigung muss dabei täglich erfolgen. Arbeitgeber sollten eine Fachfirma beauftragen, deren Reinigungsfachkräfte die professionelle Reinigung der Räume übernimmt. Zu reinigen sind zusätzlich der Absaugtisch und die Absauganlagen, weil sich immer eine Staubschicht auf Obermaterialien der Anlagen bildet.
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